B-Planes Nr. 74 „Schleiterrassen“ der Stadt Kappeln für die Stellplätze und Nebenanlagen im zentral gelegenen WA-10-Gebiet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ">
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28.03.2024

Veröffentlichung des Entwurfs der 5. textlichen Änderung des B-Planes Nr. 74 „Schleiterrassen“ der Stadt Kappeln für die Stellplätze und Nebenanlagen im zentral gelegenen WA-10-Gebiet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 

Der vom Bauausschuss der Stadt Kappeln in seiner Sitzung am 12.02.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 5. textlichen Änderung des B-Planes Nr. 74 und der Begründung werden in der Zeit vom 02.04. bis einschl. 03.05.2024 im Internet unter www.kappeln.de (Politik&Verwaltung / Bauleitplanung / Bebauungspläne / Bebauungspläne im Verfahren) veröffentlicht.
Zusätzlich wird der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet unter www.kappeln.de veröffentlicht und die nach § 3 Absatz 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 23, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachm. 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch, z.B.per E-Mail an bauamt@stadt-kappeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bei der abschließenden Beschlussfassung über die B-Plan-Änderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

24376 Kappeln, den 28.03.2024

Stadt Kappeln
(LS.) Der Bürgermeister
gez.Stoll
Bürgermeister

Autor/in: Elke von Hoff